Beamtenrecht: Wer ein Kind missbraucht, kann Job und Ruhegeld verlieren

05-MAY-10

Sexueller Missbrauch eines Kindes durch einen Beamten ist ein besonders schweres Dienstvergehen, das in der Regel die disziplinäre Höchstmaßnahme (also die Entfernung aus dem Dienst beziehungsweise die Aberkennung des Ruhegehalts) rechtfertigt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines Justizvollzugsbeamten entschieden. Der strafbare sexuelle Missbrauch eines Kindes verletze in besonders schwerem Maße dessen Menschenwürde und Persönlichkeitsrecht. Ein sexueller Missbrauch greife in den Reifeprozess des Kindes ein und gefährde die Entwicklung seiner Persönlichkeit, da ein Kind wegen seiner fehlenden Reife das Erlebte intellektuell und gefühlsmäßig nicht oder nur sehr schwer verarbeiten könne. Demgegenüber benutze der Täter sein Opfer als Mittel zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs. Angesichts dessen könne auch ein außerhalb des Dienstes begangener sexueller Missbrauch eines Kindes durch einen Beamten das Vertrauen in die Integrität des Beamtentums unzumutbar belasten. (BVwG 2 C 83/08)